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Anti-Abmahn-Klausel
Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel - „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ – Verwender solcher Klauseln, die eigentlich vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen sollen, werden seit neuestem von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Dies klingt zunächst einmal wie eine weitere Posse aus dem Abmahnwesen.
Impressum für Webseiten
von Rechtsanwalt Sören Siebert
Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen (Impressumspflicht). Im Rahmen dieser Pflicht zur Anbieterkennzeichnung treten jedoch zahlreiche Fragen auf, Verstöße gegen die Impressumspflicht werden massenhaft abgemahnt.
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