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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute, Dienstag, die
Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten in Deutschland gekippt.
Zwar wird eine Speicherungspflicht wie durch die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspiecherung vorgesehen nicht in Frage gestellt, doch ist die
nationale Umsetzung laut BVerfG-Urteil nicht mit dem
Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Die Richter kritisieren unter
anderem einen Mangel an Datensicherheit, Verhältnismäßigkeit und
Transparenz.
Für Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist das Urteil Munition auch über
Deutschland hinaus. "Auf europäischer Ebene ist das definitiv ein
weiterer Anstoß, über die Richtlinie an sich nachzudenken", betont
Andreas Krisch, Präsident der Bürgerrechtsorganisation European Digital
Rights (EDRi) http://edri.org, im Gespräch mit pressetext. Auswirkungen
könnte die Entscheidung etwa auf Österreich haben, wo die EU-Richtlinie
bisher nicht umgesetzt wurde.
Viele Mängel bei deutscher Umsetzung
Das Gericht sieht die Vorratsdatenspeicherung als "schweren Eingriff mit
einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Es
verweist darauf, dass trotz Ausklammern der Kommunikationsinhalte bei
der Speicherung "bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche
Rückschlüsse" aus den Daten gezogen werden könnten. Entsprechend streng
müssen nach Ansicht der Richter die Bedingungen sein, an die sie
geknüpft ist. Doch diesbezüglich ortet das BVerfG diverse Mängel in der
deutschen gesetzlichen Umsetzung der EU-Richtlinie.
"Es fehlt schon an der gebotenen Gewährleistung eines besonders hohen
Standards hinsichtlich der Datensicherheit", heißt es im Urteil
beispielsweise. Nicht mit der Verfassung in Einklang sei, dass ein
Datenabruf nicht nur in richterlich bestätigten Einzelfällen, sondern
grundsätzlich auch ohne Wissen des Betroffenen vorgesehen ist. Ferner
betonen die Richter, dass ein Datenabruf nur bei einer "hinreichend
belegten, konkreten" Gefahr und wirklich schwerwiegenden Straftaten
zugelassen werden darf. Diese müsse der Gesetzgeber genau festlegen.
Vorbildwirkung für Österreich
"Die Nutzung von Daten beispielsweise in Fällen von
Urheberrechtsverletzungen hat damit eine klare Abfuhr bekommen", freut
sich Krisch über die Ausführungen der Richter. Die Notwendigkeit eines
deutlichen Eingrenzens der Straftaten, bei denen ein Datenzugriff
zulässig ist, sei wohl auf Österreich übertragbar. Dort wurden seitens
der Content-Industrie bereits Nutzungsbegehrlichkeiten im Kampf gegen
Filesharer geäußert (pressetext berichtete: http://www.pressetext.com/news/091202014/).
Auf gesamteuropäischer Ebene könnte sich das deutsche Urteil auch über
den Umweg Österreich auswirken. Da die EU-Richtlinie von der Regierung
in Wien noch nicht in nationalem Recht umgesetzt wurde, läuft ein
Vertragsverletzungsverfahren. Nach Ansicht von Krisch wäre es durchaus
sinnvoll, in diesem Verfahren auch die Argumentation der deutschen
Verfassungsrichter zu verweisen. Das gilt umso mehr, als dass
Justizkommissarin Viviane Reding jüngst gegenüber dem Spiegel
angekündigt hat, die Richtlinie selbst prüfen zu wollen.
Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Thomas Pichler
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