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Eine neue Abzockmasche zieht ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der
Tasche. Obwohl die Selbstauskunft über die eigene Zahlungsfähigkeit
einmal im Jahr ab sofort kostenlos ist, bieten nun zahlreiche
Internetseiten den Dienst gegen Bezahlung an. Laut der
Verbraucherzentrale Sachsen http://verbraucherzentrale-sachsen.de sind
bereits Hunderte auf die Masche reingefallen. Im Internet werden die
Auskunftsformulare über die eigene Bonität gegen Bezahlung angeboten.
Formularverkauf unzulässig
Zu den schwarzen Schafen, die auf diese Weise ahnungslose Verbraucher
abkassieren wollen, zählt die Seite meineSelbstauskunft.de http://meineselbstauskunft.de.
Diese Plattform bietet die Formulare von Schufa, Creditreform und ICD
für jeweils 5,60 Euro an. "Der Verkauf von Formularen zu
Auskunftsdiensten, deren Abfrage seit dem 1. April einmal im Jahr
kostenlos ist, ist rechtlich unzulässig", so die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen gegenüber pressetext.
Dass sich die Abzocke lohnen kann, zeigt sich an den Zahlen der Bürger,
die von dem neuen Service Gebrauch machen. Laut Schufa sind bereits mehr
als 900 Anträge auf die kostenlose Selbstauskunft durch die umstrittenen
"Service-Anbieter" bei ihr eingegangen. Auskunfteien wie die Schufa
sammeln alle möglichen Daten über die Bundesbürger und vergeben Punkte
von eins bis 1.000. Diese bilden die Basis für die Bewertung der
Kreditwürdigkeit (Scoring).
Lohnendes Geschäft bei 220.000 Anfragen pro Tag
Allein die Schufa verzeichnet am Tag fast 220.000 Anfragen. Da die
komplizierte Bewertung für Kunden bislang kaum nachvollziehbar war und
sie beispielsweise erst bei der Ablehnung eines Handy-Vertrages merkten,
dass mit ihrer Bewertung etwas nicht stimmt, hat die Politik mit der
aktuellen Regelung nun Abhilfe geschaffen. Laut der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen können sich die Kunden seit April umfassend über die
eigene Bonität informieren.
Dieser Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nach hat jeder Bürger das
Recht zu wissen, welche Daten über ihn bei Auskunfteien und Unternehmen
gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich der eigenen
Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für die
Kreditwürdigkeit im Zahlungsverkehr bedeutet. Stellt der Bürger bei der
einmal im Jahr kostenlosen Auskunft unrichtige Angaben fest, müssen
diese umgehend korrigiert werden.
Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Florian Fügemann
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